Kinderrechte ins Grundgesetz – jetzt!
(5. April 2017)
Am 5. April 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft, allerdings galt sie in der Bundesregierung lange nur mit Vorbehalt. Erst seit 2010 gilt sie uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Dennoch haben die Kinderrechte immer noch keinen Verfassungsrang – auch nach nun mehr 25 Jahren nicht! Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Aufwachsen. Es ist daher dringend notwendig, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern! Nordrhein-Westfalen übernimmt hier eine Vorreiterrolle mit seiner Bundesratsinitiative, die Mitte März eingebracht wurde. Erst dann, kann der Weg geebnet werden für die tatsächliche Umsetzung und Einforderung der Kinderrechte. Denn nur mit der gesetzlichen Grundlage können wir für unsere Jüngsten für genügend Beteiligung, Schutz vor Armut und Chancengerechtigkeit in der Bildung sorgen.
Die Integrationsklasse der Grund- und Mittelschule Kirchseeon bei mir zu Gast im Bayerischen Landtag
Gerade das Kinderrecht auf Bildung, unabhängig von der Herkunft, ist ein unabdingbares Grundrecht eines jeden Kindes. Warum dieses Recht von besonderer Bedeutung ist, zeigte die Integrationsklasse der Grund- und Mittelschule Kirchseeon auf, die mich in Landtag besucht hat. Es war wunderbar zu sehen, wie wissbegierig sich die Mädchen und Jungen zeigten. Gute Bildung ist die Grundlage für weitere Entwicklung, schulischen und beruflichen Erfolg – für alle Kinder, aus jedem Land!
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