Kinder an die Macht!

Der Schutz der Rechte unserer Kinder und Jugendlichen und die richtige Weichenstellung für ein gutes Aufwachsen in unserem Land sind mir als familienpolitischer Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und auch als stellvertretender Vorsitzenden der Kinderkommission des Bayerischen Landtags ein wichtiges Anliegen.

Rund 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention freut es mich sehr, dass die Kinderrechte immer stärker im Mittelpunkt der gesellschaftlichen und politischen Debatten stehen. Das Leben als Kind hat sich im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte stark gewandelt. Auch die Erkenntnis, dass Kinder Persönlichkeiten sind und die Welt mit eigenen Augen sehen, musste sich erst entwickeln. Kinder haben Rechte, die endlich in unserem Grundgesetz verankert werden müssen. Dabei dürfen Kinderrechte keine Papiertiger bleiben – sie sollen greifbare Instrumente für jede Lebenssituation werden, die sich auch einfordern lassen. Denn noch immer können nicht alle Kinder ihre Rechte wahrnehmen und eine unbeschwerte Kindheit erleben. Nicht alle Kinder finden in ihrem Umfeld gute Startchancen vor, es gibt noch immer große Unterschiede beim Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten und noch immer zu viele Fälle von körperlicher und seelischer Vernachlässigung. Und es gibt zu viele Kinder, denen es am Nötigsten fehlt – sei es warme Kleidung oder ein warmes Mittagessen. Zu den Kinderrechten gehören das Recht auf ein gesundes Aufwachsen, auf Bildung, auf elterliche Fürsorge und eine gewaltfreie Erziehung, auf Freizeit, auf Chancengerechtigkeit, besondere Förderung bei Behinderung sowie der Schutz vor Ausbeutung. Als Mitglied der Kinderkommission möchte ich im Bayerischen Landtag dazu beitragen, dass mehr Kinder als bisher zu diesen Rechten kommen:

  • Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – nur dann sind sie zentral in unserem Rechtssystem verankert und verdeutlichen den hohen Stellenwert, den Kinderrechte in unserem Land einnehmen.
  • Kinder haben das Recht auf Schutz – sei es bei Gewalt in der Familie oder zum Beispiel beim Schutz vor (sexueller) Ausbeutung; hier müssen die verschiedenen Anlaufstellen für Kinder und ihre Vernetzung gestärkt werden.
  • Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Um Kinder und Jugendliche umfassende und gleiche Zugangschancen zu Bildung, Gesundheit und Freizeit zu ermöglichen und sie effektiv vor Armut zu schützen, braucht es eine Kindergrundsicherung. Diese Leistung, die sich am sozioökonomischen Existenzminimum orientiert und dem Einkommenssteuersatz der Eltern unterliegt, wäre eine reine Kinderleistung, die alle Kinder materiell absichert und ihnen gleiche Möglichkeiten bei Gesundheits- und Freizeitangeboten eröffnet.
  • Recht auf Bildung – kostenfrei, von Anfang an: Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, unabhängig von der Herkunft, dem sozialen Status oder dem Einkommen der Eltern. Deshalb muss der Besuch von Kindertageseinrichtungen kostenfrei werden, damit alle Kinder, deren Eltern das möchten, diese besuchen können. Um eine gute Entwicklung der Kinder sicherzustellen, braucht es eine Qualitätsoffensive im frühkindlichen Bildungsbereich und Maßnahmen gegen den Fachkraftmangel. Auch die verdeckten Kosten im Schulalltag, etwa für den Schulweg oder Lernmittel, sollen entfallen – das entlastet auch die Familien im mittleren dreistelligen Bereich!